Tipps 6 Min. Lesezeit 10. Januar 2026

Parkschaden: Was tun wenn das Auto beschädigt wurde?

Ihr Auto wurde auf dem Parkplatz beschädigt? So gehen Sie richtig vor - von der Beweissicherung bis zur Schadensregulierung bei Fahrerflucht.

Geparktes Auto mit Schadensmarkierung und Dokumentation

Sie kommen zu Ihrem geparkten Auto zurück und entdecken eine Delle oder einen Kratzer? Das ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik.

In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie richtig vorgehen — ob mit oder ohne Verursacher.


Das Wichtigste in Kürze

Kurz zusammengefasst:

  • Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos
  • Bei Fahrerflucht: Anzeige bei der Polizei erstatten
  • Vollkasko zahlt auch bei unbekanntem Verursacher

Schritt 1: Schaden dokumentieren

Bevor Sie irgendetwas anderes tun, sollten Sie den Schaden gründlich dokumentieren. Das ist entscheidend für die Versicherung und eine mögliche Anzeige.

So dokumentieren Sie richtig:

  1. Übersichtsfotos aufnehmen — Fotografieren Sie das gesamte Fahrzeug mit erkennbarem Umfeld (Parkplatz, Straße, Hausnummern)

  2. Detailfotos des Schadens — Machen Sie mehrere Nahaufnahmen aus verschiedenen Winkeln. Nutzen Sie einen Gegenstand (z.B. Münze) als Größenreferenz

  3. Kennzeichen fotografieren — Ihr eigenes Kennzeichen muss auf mindestens einem Foto sichtbar sein

  4. Datum und Uhrzeit notieren — Die meisten Smartphones speichern diese Daten automatisch in den Fotos (EXIF-Daten)


Schritt 2: Verursacher ermitteln

Verursacher ist bekannt

Wenn der Verursacher noch da ist oder einen Zettel hinterlassen hat, gehen Sie wie folgt vor:

  • Daten austauschen — Name, Adresse, Telefonnummer und Versicherung notieren

  • Unfallbericht gemeinsam ausfüllen — Beide Parteien unterschreiben das Dokument

  • Schaden bei gegnerischer Versicherung melden — Sie haben Anspruch auf vollständigen Schadensersatz

Fahrerflucht: Verursacher unbekannt

Wenn der Verursacher geflüchtet ist, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Anzeige bei der Polizei erstatten — Wichtig für die Schadensregulierung

  • Zeugen suchen und befragen — Fragen Sie Anwohner oder andere Parkende

  • Nach Überwachungskameras fragen — Geschäfte oder Parkhäuser haben oft Aufnahmen

  • Vollkasko-Versicherung informieren — Sie springt bei unbekanntem Verursacher ein


Schritt 3: Polizei einschalten?

Bei einem Parkschaden mit Fahrerflucht sollten Sie immer Anzeige bei der Polizei erstatten.

Das ist wichtig für:

  • Die Ermittlung des Verursachers durch die Polizei

  • Den Nachweis gegenüber Ihrer Versicherung, dass Fahrerflucht vorliegt

  • Eventuelle Schadensersatzansprüche gegen den Verursacher

Wichtig: Keine Fahrerflucht begehen!

Wenn Sie selbst einen Parkschaden verursachen: Warten Sie mindestens 30 Minuten. Danach hinterlassen Sie einen Zettel mit Ihren Kontaktdaten und melden sich bei der Polizei.

Einfach wegfahren ist Fahrerflucht und eine Straftat!


Schritt 4: Versicherung informieren

Welche Versicherung zahlt?

SituationZuständige VersicherungHinweise
Verursacher bekanntKfz-Haftpflicht des VerursachersKeine Selbstbeteiligung, keine Rückstufung
FahrerfluchtIhre VollkaskoversicherungMit Selbstbeteiligung, mögliche Rückstufung
Nur Teilkasko?Zahlt nichtDeckt nur Diebstahl, Hagel, Wildunfälle ab

Sonderfälle bei Parkschäden

Einkaufswagen-Schaden

Wenn ein Einkaufswagen Ihr Auto beschädigt, haftet grundsätzlich der letzte Benutzer.

In der Praxis ist dieser aber oft nicht zu ermitteln. Fragen Sie beim Supermarkt nach Videoaufnahmen — manche Märkte haben sogar eine Versicherung für solche Fälle.

Autotür gegen Ihr Fahrzeug

Wird Ihr Auto durch eine unvorsichtig geöffnete Autotür beschädigt, haftet der Türöffner.

Lassen Sie sich die Daten geben und melden Sie den Schaden bei dessen Privathaftpflichtversicherung (nicht Kfz-Haftpflicht!).

Parkhaus-Schaden

Parkhausbetreiber haften in der Regel nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen.

Allerdings haben viele Parkhäuser Überwachungskameras — fragen Sie bei der Verwaltung nach Aufnahmen, um den Verursacher zu ermitteln.


Häufige Fragen

Lohnt sich eine Reparatur bei kleinen Schäden?

Bei kleinen Dellen oder Kratzern sollten Sie abwägen:

Liegt der Schaden unter Ihrer Selbstbeteiligung, zahlen Sie ohnehin selbst. Eine Meldung bei der Vollkasko kann zudem zur Rückstufung führen.

Smart-Repair-Anbieter reparieren kleine Schäden oft günstiger als eine Werkstatt.

Wie lange habe ich Zeit, den Schaden zu melden?

Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich — idealerweise innerhalb einer Woche.

Bei Fahrerflucht sollten Sie noch am selben Tag Anzeige erstatten, damit die Polizei eventuell noch Zeugen finden oder Videoaufnahmen sichern kann.

Kann ich den Schaden auch selbst reparieren?

Bei einem unverschuldeten Schaden haben Sie Anspruch auf eine fachgerechte Reparatur.

Sie können sich den Betrag auch auszahlen lassen (fiktive Abrechnung) und selbst entscheiden, ob und wie Sie reparieren.


Fazit

Ein Parkschaden ist ärgerlich, aber mit der richtigen Vorgehensweise bekommen Sie Ihren Schaden ersetzt:

  1. Dokumentieren Sie den Schaden gründlich mit Fotos
  2. Erstatten Sie Anzeige bei Fahrerflucht
  3. Informieren Sie Ihre Versicherung zeitnah

So sichern Sie Ihre Ansprüche und können den Schaden professionell regulieren lassen.

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